AGB
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Ticketreservierung auf „saarbruecker-oktoberfest.de“

1. Allgemeines 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB)“ gelten für die Reservierung von Tickets für das Saarbrücker Oktoberfest über die Website „saarbruecker-oktoberfest.de“ durch den Nutzer (nachfolgend: „Gast“).

1.2 Das Saarbrücker Oktoberfest ist eine Veranstaltung der Planet Saar GmbH, Eschringer Straße 2, 66131 Saarbrücken (nachfolgend: „Veranstalterin“).

1.3 Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Gastes unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Geschäftsbedingungen des Gastes werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, sie werden von der Veranstalterin ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand des über die Website „saarbruecker-oktoberfest.de“ zu schließenden Vertrages zwischen der Veranstalterin und dem Gast ist die Reservierung von Eintrittskarten für das Saarbrücker Oktoberfest, das auf dem Messegelände Saarbrücken im Zeitraum 21. bis 23. September 2012 stattfindet. Der Eintritt in das Festzelt ist nur Volljährigen gestattet.

2.2 Die Veranstalterin bietet verschiedene Arten von Eintrittskarten an. Die Eintrittskarten beziehen sich jeweils stets auf einen bestimmten Tag oder einen bestimmten Zeitraum von Tagen innerhalb des unter Ziffer 2.1 genannten Veranstaltungszeitraums und berechtigen für diesen Tag bzw. diesen Zeitraum von Tagen zum Eintritt zum Saarbrücker Oktoberfest in dem jeweils angegebenen Umfang. Die Einzelheiten und jeweiligen Preise der Eintrittskarten können der Website der Veranstalterin, „saarbruecker-oktoberfest.de“ entnommen werden. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.3 Die Reservierung ist als solche kostenlos. Der Gast erwirbt mit der Reservierung das Recht, innerhalb einer bestimmten, der Website der Veranstalterin zu entnehmenden Frist die reservierte Eintrittskarte zum Oktoberfest kostenpflichtig zu erwerben. Der Gast ist zum kostenpflichtigen Erwerb der reservierten Karte nicht verpflichtet.

2.4 Um die reservierte Eintrittskarte verbindlich und kostenpflichtig zu erwerben, kann der Gast diese innerhalb der Frist (Ziff. 2.3) vorab durch Überweisung bezahlen, woraufhin ihm nach Eingang der Zahlung auf dem Konto der Veranstalterin ein Abholcode per Email zugeschickt wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf ihre Gutschrift auf dem Konto der Veranstalterin an. Ist die Zahlung rechtzeitig eingegangen, so kann der Gast die Karte ab dem 17. September 2012 täglich ab 16 Uhr im Ticketbüro auf dem Veranstaltungsgelände abholen oder aber an den Veranstaltungstagen jeweils ab 12.00 Uhr, ebenfalls im Ticketbüro auf dem Veranstaltungsgelände. Zur Abholung sind die Vorlage des Abholcodes und des Personalausweises erforderlich.

2.5 Bezahlt der Gast die reservierte Eintrittskarte nicht innerhalb der Frist (Ziff. 2.3), so verfällt seine Reservierung und damit sein Anspruch auf die Eintrittskarte. Die Veranstalterin kann die Eintrittskarte ab diesem Zeitpunkt anderweitig veräußern. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf ihre Gutschrift auf dem Konto der Veranstalterin an.

3. Zustandekommen der Reservierung

3.1 Die für den Gast unverbindliche Reservierung der Eintrittskarte kommt zustande, indem er auf der Website der Veranstalterin die gewünschte Eintrittskarte auswählt und auf den Button „Kartenbestellung abschicken“  klickt. Daraufhin wird ihm ein Formular angezeigt, in das er seine zur Reservierung erforderlichen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Email-Adresse und Telefonnummer) einzugeben hat.

3.2 Nach dem Absenden des Formulars werden ihm die übermittelten Daten noch einmal in der Weise angezeigt, dass er die Möglichkeit hat, sie ggf. zu korrigieren.

3.3 Hieran anschließend kann er durch Klick auf den weiteren Button mit der Aufschrift „Kartenbestellung abschicken“ die Reservierung abschließen. Damit gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Daraufhin wird ihm eine Email mit einer Bestätigung der Reservierung an seine Email-Adresse geschickt. Hierin liegt die verbindliche Annahme der Veranstalterin, die ausgewählte Karte für den auf der Website genannten Zeitraum für den Gast zu reservieren. Damit kommt der Vertrag im Sinne der Ziffer 2.1 zustande.

4. Belehrung über das Nichtbestehen des Widerrufsrechts

Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht dem Gast nicht zu, da die Reservierungsdienstleistungen unentgeltlich sind und sich auf Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung beziehen (§ 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB).

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Reservierung der Tickets ist als solche kostenlos. Die Preise für den verbindlichen Erwerb der jeweiligen Tickets ergeben sich aus der Website der Veranstalterin.

5.2 Alle auf der Website der Veranstalterin angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden deutschen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.3 Der Gast kann die zum Erwerb der Eintrittskarte erforderliche Zahlung ausschließlich durch Überweisung leisten (Vorkasse).

6. Haftung

6.1 Die Veranstalterin haftet für Schäden des Gastes, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten, vgl. Ziffer 6.2) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2 Kardinalpflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

6.3 Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von solchen Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistung typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss.

6.4 Im Übrigen ist die Haftung der Veranstalterin – gleich aus welchem Rechtsgrund –ausgeschlossen.

6.5 Resultieren Schäden der Veranstalterin aus dem Verlust von Daten, haftet der Veranstalter dafür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige, vollständige und dem Wert der Daten angemessen häufige Sicherung aller relevanten Daten durch den Gast vermieden worden wären.

7. Datenschutz

Sofern bei der Bestellung die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten besteht, so werden diese Daten von der Veranstalterin nur zur Zuordnung der Reservierung und zur Übersendung der Reservierungsbestätigung bzw. – je nach Wunsch des Gastes – zur Übersendung des reservierten Tickets selbst verwendet. Sie werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Abwicklung der Reservierung notwendig ist und spätestens nach dem Ende des Oktoberfestes gelöscht. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Sofern der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Saarbrücken Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Veranstalterin und dem Gast ergeben. Als Erfüllungsort gilt in diesem Fall Saarbrücken als vereinbart.

8.2 Das gleiche gilt, wenn der Gast nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland hat oder aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, falls der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Gastes im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

8.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

8.4 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden in diesen Fällen über die Vereinbarung einer die unwirksame Bestimmung ersetzenden Regelung verhandeln, die dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

Saarbrücken, den 10. April 2012.